AGB

  1. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

    Hilarius Haarlem Holland BV mit Sitz in Haarlem, Niederlande unter der Adresse Emrikweg 7, 2031 BT Haarlem.
    Registriert bei der Bezirksindustrie- und Handelskammer in Amsterdam unter Nummer 34.06.2390. HILCO ist der eingetragene Markenname für Produkte, die ausschließlich von Hilarius Haarlem Holland BV vertrieben werden.

    1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle von uns erstellten Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge - einschließlich Dauerlieferverträgen für Serienlieferungen - in denen wir uns verpflichten, dem Kunden Waren und Dienstleistungen zu liefern. Alle gegenseitigen Erklärungen müssen schriftlich erfolgen. Die Anwendbarkeit der Geschäftsbedingungen des Kunden oder sonstiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder abweichender, gegensätzlicher Zusicherungen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Besondere Kundenregelungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns.

    1.2 Im Fall von widersprüchlichen Inhalten des zwischen dem Kunden und uns geschlossenen Vertrages einerseits und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen andererseits haben die Bestimmungen des Vertrages Vorrang.

    1.3 Wo immer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Term 'schriftlich' verwenden, ist gemeint: ein Dokument, das von den Parteien unterschrieben wurde, ein Brief, Fax oder eine E-Mail bzw. jegliche andere von den Parteien vereinbarte Schriftform.

    1.4 Insofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch in einer anderen Sprache als Englisch abgefasst sind, hat im Streitfall stets der englische Text Vorrang.


    2.1 Alle Angebote sind unverbindlich, auch wenn sie eine Annahmefrist enthalten.

    2.2 Ein Vertrag kommt zustande, sobald wir den Auftrag schriftlich bestätigt haben.

    2.3 Angebote oder Zusagen eines Vertreters von uns sind nur verbindlich, soweit wir dies schriftlich bestätigen.

    2.4 Bei allen Preisen handelt es sich um Nettopreise, angegeben in EURO oder US-Dollar, EXW / FCA, Haarlem, Niederlande (Incoterms® 2020), inklusive Verpackung und zuzüglich Versandkosten und eventueller Legierungszuschläge, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

    2.5 Jeder von uns genannte Preis basiert auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisen für Grundstoffe und Rohstoffe sowie auf Löhnen, Steuern, Frachtraten, Versicherungstarifen, Wechselkursen, Zöllen und sonstigen Abgaben, Subventionen und dergleichen. Sollten einer oder mehrere dieser Kostenpreisbestandteile nach Abschluss des Vertrages jedoch vor Lieferung der betreffenden Ware(n) steigen, sind wir berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben.

    2.6 Die Lieferbedingungen werden pro Transaktion vereinbart. Alle Lieferbedingungen gelten in Übereinstimmung mit Incoterms® 2020.

    2.7 BWenn wir Fracht bezahlt anbieten (gemäß Incoterms® 2020), sind alle angebotenen Waren auf Risiko des Kunden zu versenden, auch wenn die Angaben in den Versandpapieren das Gegenteil bestätigen. In diesen Fällen wird die Buchung der Fracht und / oder die Versicherung nach bestem Wissen abgehandelt; unsere Haftung beschränkt sich jedoch auf die Lieferung sauberer Dokumente.


    3.1 Wir sind jederzeit berechtigt, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Wie bei allen anderen Verkäufen muss die Zahlung des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach dem entsprechenden Rechnungsdatum in der durch die Auftragsbestätigung festgelegten Währung erfolgen, sofern nicht andere Bedingungen einvernehmlich vereinbart wurden. Die Zahlung muss netto, in bar oder durch eine kostenlose Überweisung über eine Bank in den Niederlanden erfolgen. Abzüge, Zurückbehaltung oder Ausgleichsforderungen sind nicht zulässig. Wechsel oder Schecks werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung angenommen. Zahlungsgebühren und Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei überfälliger Zahlung gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Anmahnung oder einer gerichtlichen Intervention bedarf. In diesem Fall berechnen wir Verzugszinsen zu einem Zinssatz, der mindestens 7% höher ist als der Leitzins der Europäischen Zentralbank. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die mit der Einziehung des Betrags verbunden sind, gehen zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten betragen keinesfalls weniger als 15% des ausstehenden Betrags und mindestens € 250,-. Erbringen wir den Nachweis höherer Kosten, die bei aller Fairness notwendig waren, können wir auch für diese eine Entschädigung beanspruchen.

    3.2 Zahlungen durch Kunden werden zunächst zur Begleichung aller fälligen und nachentrichteten Zinsen und Kosten verwendet,die sich aus den am längsten ausstehenden Rechnungen ergeben. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde angibt, dass die Zahlung sich auf eine spätere Rechnung bezieht.

    3.3 Vorbehaltlich aller anderen Rechte, die uns aufgrund des Gesetzes oder des Vertrags zustehen, sind wir berechtigt, bei ausbleibender rechtzeitiger Zahlung die weitere Lieferung auszusetzen oder den betreffenden Vertrag ganz oder teilweise ohne vorherige Anmahnung oder richterliches Eingreifen zu kündigen; dies nach unserem eigenen Ermessen und vorbehaltlich unseres Rechts, Schadensersatz für erlittene Schäden zu verlangen.

    3.4 Falls der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug gerät, ein Wechsel oder Scheck ausbleibt, wir Informationen erhalten, dass die Kreditgarantie zweifelhaft erscheint, ein Antrag für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird, der Kunde seinen Gläubigern ein außergerichtliches Vergleichsangebot unterbreitet, er bankrottgeht, sein Vermögen beschlagnahmt wird oder bei Liquidation bzw. Auflösung des Geschäfts des Kunden, sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung aller noch nicht fälligen oder verspäteten Rechnungen zu fordern, ebenso wie eine Vorauszahlung für alle noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen. Außerdem können wir den Weiterverkauf sowie die Verarbeitung der gelieferten Waren verbieten und eine Rücksendung auf Kosten des Kunden verlangen.

    3.5 Bei oder nach Vertragsabschluss und vor dessen Umsetzung sind wir berechtigt, vom Kunden eine Garantie zu verlangen, dass sowohl die Zahlungsverpflichtungen als auch alle sonstigen Vertragsverpflichtungen erfüllt werden. Bei Weigerung des Kunden, die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten, sind wir berechtigt, unsere Verpflichtungen auszusetzen und letztlich, ohne eine Anmahnung oder richterliches Eingreifen, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, unbeschadet unseres Rechts auf Entschädigung für erlittene Schäden.


    4.1 Für den Inhalt und Umfang unserer Verpflichtungen ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. In anderen Fällen ist unsere Packliste oder Rechnung maßgebend. Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen in der Zusammensetzung unserer Waren sowie andere Änderungen vorzunehmen, deren Durchführung nachvollziehbar erscheint.

    4.2 Lieferfristen beginnen erst, wenn der entsprechende Vertrag gemäß den Bestimmungen aus Artikel 2.2 abgeschlossen ist und eine vereinbarte Vorauszahlung, Anzahlung oder Zahlungssicherheit bzw. eine ausreichende Kreditversicherung bei uns eingegangen ist.

    4.3 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung ist als gesonderte Vereinbarung anzusehen. Wir sind berechtigt, die Bezahlung jeder Teillieferung zu verlangen, bevor wir mit einer anderen Teillieferung fortfahren.

    4.4 Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine angegebene Lieferzeit keinesfalls als endgültig. Wir sind erst in Verzug mit der Lieferzeit, wenn der Kunde uns schriftlich anmahnt und eine in der Anmahnung festgelegte angemessene Frist für die Ausführung der Lieferung von uns nicht eingehalten wird.

    4.5 Wir haften nicht für jegliche Schäden infolge verspäteter Lieferung, wenn und soweit dies auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb unseres Einflussbereiches und unserer Risikosphäre liegen, worunter verspätete oder nicht erfüllte Leistungen unserer Lieferanten oder des von uns beauftragten Transportunternehmens fallen.

    4.6 Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Kunde nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder zu beenden, es sei denn, die Lieferfrist wird um mehr als 8 Wochen überschritten. In diesem Fall hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Entschädigung.

    4.7 Zusätzlich zu dem, was das Gesetz als höhere Gewalt betrachtet, ist unter höherer Gewalt (mindestens, aber nicht ausschließlich) Folgendes zu verstehen: Kriegshandlungen, zivile oder militärische Unruhen, Unfälle oder Katastrophen mit natürlichen Ursachen, Verkehrsverspätungen, Mangel an Schiffsraum, Energieengpässe, Betriebsverzögerungen jeglicher Art, Streiks und Aussperrungen in unseren eigenen Werken oder in Werken, die an der Erfüllung des Vertrags beteiligt sind, rechtliche Hindernisse durch Eingriffe staatlicher Behörden oder Sanktionen durch internationale Behörden. In diesen Fällen sind wir von der Einhaltungspflicht der vereinbarten Lieferdaten befreit. Darüber hinaus sind wir berechtigt, den entsprechenden Vertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen. In diesem Fall kann der Kunde keinerlei Ansprüche geltend machen.

    4.8. Berufen wir uns auf höhere Gewalt, werden wir den Kunden unverzüglich schriftlich informieren, ebenso wie über das Ende der Situation höherer Gewalt.

    4.9 Falls wir bereits einen Teil eines Vertrages ausgeführt haben, so muss der Kunde den Kaufpreis für die gelieferten Waren zahlen.

    4.10 Sollten sich die Umstände seit Vertragsabschluss derart geändert haben, dass der Vertrag unter den neuen Umständen entweder nicht oder unter völlig anderen Bedingungen geschlossen worden wäre, behalten wir uns das Recht vor, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern oder eine Änderung des Vertrags bzw. bestimmter Klauseln daraus in Übereinstimmung mit den veränderten Umständen zu verlangen, z. B. Zahlung in einer anderen Währung, Zahlung unter Anwendung einer Gleitklausel, Änderung der Lieferart usw. Die Änderungen der Umstände können auch Änderungen der Beziehung zum Kunden betreffen.


    5.1 Verweigert der Kunde die Annahme der Waren zum Zeitpunkt der Lieferung, hat er unbeschadet seiner Zahlungsverpflichtungen alle Transportkosten und Lagerkosten zu tragen. Bei Annahmeverweigerung wird der Kaufpreis sofort fällig. Stattdessen haben wir auch das Recht, ohne vorherige Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Geringfügige Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung.

    5.2 Verzögert sich die Lieferung auf Anfrage des Kunden oder aus einem sonstigen von uns unkontrollierbaren Grund, geht die Verantwortung und das Risiko auf den Kunden über, sobald wir zur Lieferung bereit sind. Wir werden die Art der Verpackung bestimmen. Bei Bestellungen von Waren, die auf Abruf geliefert werden sollen, gilt der letzte Tag des Monats, der dem Hinweis auf die Lieferbereitschaft folgt, als letztmögliches Anfragedatum.

    5.3 Der Kunde hat das Recht auf eine Qualitätsprüfung der Ware vor Versand, sofern eine schriftliche Mitteilung im Voraus erfolgt. Nach Vollendung einer eventuell vereinbarten Qualitätskontrolle der Ware vor dem Versand ist eine Reklamation aufgrund von Mängeln, die erkennbar gewesen wären, ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde unser Werkzertifikat über die Erfüllung der Lieferung nach Verzicht auf eine Qualitätskontrolle erhalten hat. Wird die Qualitätskontrolle nach dem Hinweis auf unsere Abnahmebereitschaft nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig durchgeführt, gerät der Kunde in Abnahmeverzug.


    6.1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis die Zahlung des Kaufpreises (zuzüglich eventuell berechneter Mehrwertsteuer) vollständig bei uns eingegangen ist, einschließlich eventueller Verzugszinsen, Mahn- und Inkassogebühren, Prozesskosten sowie sonstiger fälliger Beträge infolge des Versäumnisses des Kunden, seinen Verpflichtungen gemäß dieses Vertrags oder sonstiger Verträge nachzukommen. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs vertreiben. Er ist nicht berechtigt, das Eigentum der Waren an Dritte zu übertragen, sie als Sicherheit anzubieten, sie zu belasten, zu verpfänden oder auf andere Weise einem Dritten zur Verfügung zu stellen. Bei Eingriffen Dritter in unsere Rechte als provisorischer Eigentümer muss er die notwendigen Schritte unternehmen, um unsere Rechte zu gewährleisten.

    6.2 Der Kunde tritt hiermit alle Forderungen gegenüber seinen Abnehmern, die mit der übertragenen Ware in Zusammenhang stehen, zur Sicherung unserer gegen ihn bestehenden Forderungen ab. Der Kunde muss auf unser zulässiges Verlangen hin die Abtretung der Forderungen seinem Kunden bekannt geben, alle erforderlichen Informationen erteilen und die zur Geltendmachung unserer Ansprüche erforderlichen Unterlagen aushändigen. Der Kunde ist zur Einziehung von Forderungen infolge eines Weiterverkaufs nur berechtigt, wenn wir das Recht, die Forderungen selbst einzuziehen, nicht geltend machen.

    6.3 Der Kunde ist berechtigt, die verkauften Waren zu verarbeiten. Wir bleiben Miteigentümer der Ware entsprechend des Verhältnisses des Wertes der übertragenen Ware gegenüber dem Endprodukt. Zahlt der Kunde den Kaufpreis nicht oder erfüllt er sonstige vereinbarte Verpflichtungen nicht, sind wir berechtigt, die verkauften Waren zurückzunehmen, ohne dass dies als Rücktritt vom Vertrag anzusehen ist. Der Kunde wird uns jederzeit bei der Ausübung unseres Eigentumsrechts behilflich sein. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde verpflichtet, uns Zugang zu seinen Gebäuden und Räumlichkeiten zu gewähren. In diesem Fall sind wir nur verpflichtet, die Waren an den Kunden zurückzusenden, wenn die Erfüllung seiner vereinbarten Verpflichtungen bestätigt wurde.

    6.4 Der Kunde ist verpflichtet, mit seinen Abnehmern einen Eigentumsvorbehalt auf Grund der Bestimmungen dieses Artikels zu vereinbaren.

    6.5 Der Kunde hat hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren eine Obhutspflicht und muss die Waren gegen alle branchenüblichen Risiken versichern sowie die Versicherungen in Stand halten.


    7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate nach Rechnungsdatum. Normale kommerzielle, geringfügige oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Qualität, Form, Farbe, Gewicht oder Verpackungsart stellen keine Mängel dar und können nicht als Reklamationsgrund angesehen werden. Dies gilt auch für Lieferungen nach Proben oder Mustern.

    7.2 Reklamationen aufgrund von Mängeln müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt, genau umschrieben und mitgeteilt werden. Bei berechtigter Forderung haben wir das Recht, zu wählen, ob wir die beanstandeten Waren ersetzen, reparieren oder ob wir sie aus dem Vertrag streichen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sich die Waren im gleichen Zustand befinden wie bei der Lieferung. Bei Mängeln bezüglich der Ausführung von Lohnarbeit haften wir nur in Höhe der von uns in Rechnung gestellten Arbeitskosten.

    7.3 Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Mangel auf normalen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, mangelnde Wartung, ungewöhnliche Umwelteinflüsse oder Transportschäden zurückzuführen ist. Es besteht keine Gewährleistung, wenn unsere Waren mit anderen Waren verwendet oder vermischt werden, die nicht bei uns erworben oder von uns empfohlen wurden.

    7.4 Schadensersatzansprüche aufgrund geringer Mängel, auch infolge von Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit hinsichtlich untergeordneter Vertragspflichten, worunter insbesondere Beratung oder Klarstellung fallen, sind ausgeschlossen. Angaben über die mögliche Verarbeitung und Anwendung unserer Waren, technische Beratung und sonstige Angaben hinsichtlich Eignung, Verwendung, Gewicht, Abmessungen, Formen, Farben, Leistungen und Aussehen sind nicht rechtsverbindlich.

    7.5 Der Kunde verzichtet auf alle Regressansprüche gegen uns oder unsere Lieferanten(Subunternehmer), auf die er gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit oder gemäß jedweder (künftigen) Ratsverordnung zu diesem Thema Anspruch hätte, mit Ausnahme von: (a) Schäden durch Tod oder durch Personenschäden; (b) Beschädigung oder Zerstörung eines anderen Besitztums als des mangelhaften Gegenstands mit einem unteren Schwellenwert von 500 Euro, sofern der Gegenstand: (i) von einer Art ist, die normalerweise für den privaten Gebrauch oder Konsum bestimmt ist, und (ii) von der verletzten Person hauptsächlich für ihren eigenen privaten Gebrauch oder Konsum verwendet wurde. Im Falle der Weitergabe unserer Waren oder von Teilen unserer Waren durch den Kunden, ist er verpflichtet, seinen Kunden in vollem Umfang auf diesen Verzicht zu verpflichten und die Pflicht auf Regressverzicht faktisch an alle folgenden Käufer zu übertragen. Die letztgenannte Verpflichtung gilt auch, wenn der Käufer oder ein folgender Kunde unsere Waren zur Herstellung weiterer Produkte verwendet und diese Produkte auf den Markt bringt. Die Vereinbarungen zwischen unserem Kunden und seinem Abnehmer, welche den Regressverzicht enthalten, sind so zu formulieren, dass uns und unseren Lieferanten (Subunternehmern) unmittelbar das Recht zukommt, für einen Anspruch gemäß der genannten Richtlinie nicht haftbar zu sein.


    8.1 Außer im Fall der gesetzlichen Haftung aufgrund verbindlicher gesetzlicher Vorschriften sowie im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits wird eine Haftung für jegliche Schäden von uns ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich Gewinneinbußen oder Verlusten infolge verspäteter Lieferung, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

    8.2 In allen Fällen, in denen wir zu Schadensersatz verpflichtet sind, ist unsere Gesamthaftung gegenüber dem Kunden jederzeit und unabhängig von Theorie oder Grund auf den Nettorechnungswert der betreffenden Waren oder auf den Teil des Nettorechnungswertes beschränkt, auf den sich der Anspruch auf Entschädigung direkt oder indirekt bezieht. Der gesamte von uns zu leistende Schadensersatz überschreitet in keinem Fall € 50.000, - pro Ereignis, wobei eine Reihe zusammenhängender Ereignisse als ein einziges Ereignis betrachtet wird.

    8.3 Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die nicht unter den Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen fallen.

    8.4 Alle Ansprüche gegen uns, die nicht von uns anerkannt wurden, verjähren in 12 Monaten ab deren Geltendmachung.


    9.1 Wir behalten uns alle geistigen Eigentumsrechte an den gelieferten Waren vor.

    9.2 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die gelieferten Waren ganz oder teilweise zu verändern. Der Kunde darf an den Waren kein anderes Markenzeichen anbringen, noch darf er die betreffende Marke in anderer Weise verwenden oder in seinem eigenen Namen registrieren.

    9.3 Der Kunde wird uns unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Dritter unsere geistigen Eigentumsrechte verletzt oder droht zu verletzen oder wenn Dritte die Position beziehen, dass unsere Waren ihre eigenen geistigen Eigentumsrechte verletzen.


    10.1 Falls der Kunde seinen Vertragsverpflichtungen, welche er eingegangen ist, nicht oder nicht ordnungsgemäß bzw. rechtzeitig nachkommt, falls Anlass zu der Befürchtung besteht, dass dies eintreten wird oder der Kunde die Aussetzung von Zahlungen, Konkurs oder die Liquidation seiner Geschäfte beantragt, sind wir berechtigt, den betreffenden Vertrag auszusetzen oder zu kündigen, ohne dass eine Anmahnung oder ein richterliches Eingreifen erforderlich ist. In diesen Fällen verpflichten wir uns zu keinerlei Entschädigung.

    10.2 Jede Forderung unsererseits, die sich auf einen Teil des Vertrags bezieht, der bereits ausgeführt wurde, oder auf einen Schaden, der aufgrund einer Aussetzung oder Beendigung des Vertrags entstanden ist, worunter Gewinneinbußen fallen, wird mit sofortiger Wirkung fällig.


    11.1 Erfüllungsort unserer Lieferungen und Leistungen ist der Standort unseres Werkes. Als Erfüllungsort der Zahlungsverpflichtungen des Kunden wird Haarlem, Niederlande, vereinbart. Im Streitfall ist das zuständige Gericht in Haarlem, Niederlande, berechtigt, die Streitigkeit beizulegen, es sei denn, wir entschließen uns dazu, die Streitigkeit anderen zuständigen Gerichten vorzulegen.

    11.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge, die von uns geschlossen werden, unterliegen ausschließlich dem Recht der Niederlande. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (1980) ist ausgeschlossen.

    11.3 Die Bestimmungen aus Artikel 11.2 lassen unser Recht unberührt, einen Vergleich durch ein Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer gemäß der Schlichtungs- und Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer durch einen oder mehrere Schiedsrichter zu erwirken. Der Schiedsort wird Haarlem, Niederlande sein. Das Schiedsverfahren muss in englischer Sprache durchgeführt werden.

    11.4 Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Wenn es wünschenswert und/oder notwendig erscheint, sind wir berechtigt, diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zu ändern.

    © Hilarius Haarlem Holland BV - 2020

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